Die Beschuldigte wisse, dass er wegen eines Einreiseverbots die Sachen gar nicht abholen könne, und falls er trotzdem erscheinen würde, böte sie die Polizei auf mit der Behauptung, er wolle sie umbringen, weil sie ihm seine Sachen nicht herausgebe. Nach der Inventurliste der Zolluntersuchungsstelle befinde sich im Übrigen mehr als die Hälfte seiner Ware nicht bei der Beklagten. Alles was teuer gewesen sei, befinde sich beim Bruder der Beschuldigten an einem unbekannten Ort in Deutschland.