Strafuntersuchung gegen Z. wegen Veruntreuung eines Betrages von 800 € zum Nachteil der X. GmbH in Hengelo, eines teils Firmen- und teils Privatvermögens von mehr als 25'000 € sowie wegen Urkunden- und Beweismittelunterdrückung durch das Vorenthalten von Urkunden, Belegen, Buchhaltungsunterlagen, Studienunterlagen, eines Amtssiegels sowie von Verträgen, persönlichen Dokumenten und diverser EDV-Programmlizenzen. Der Tatbestand der Veruntreuung oder Unterschlagung liege darin, dass die Täterin den Vorsatz gefasst habe, die fraglichen Werte nicht herauszugeben und deren Abholung zu vereiteln.