Die ihr für die Erstattung des Geldes gesetzte Frist sei abgelaufen. Nachdem sie ihm per SMS mitgeteilt habe, das Geld ausgegeben zu haben und überhaupt über kein Geld mehr zu verfügen, werde er unter Vorlage ihrer Schreiben bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Unterschlagung zum Nachteil der X. GmbH erstatten. Das Gleiche gelte auch bezüglich der aus der Wohnung geschafften Gegenstände, deren Anschaffungswert mehr als 25'000 € betrage. Sie habe ihm auch Studienunterlagen vorenthalten, welche er für seinen Studienabschluss unbedingt benötigt hätte.