Die Zollverwaltung eröffnete ein Dossier in dieser Sache, das von der Staatsanwaltschaft Graubünden beigezogen wurde und verschiedene Dokumente enthält, die etwas Licht in die ganze Angelegenheit bringen. Nach einer Fax-Mitteilung des Strafklägers vom 24. Mai 2003 an die Zolluntersuchungsstelle soll Z. aus seiner Wohnung und seinem Büro in München ihm und teilweise seiner Firma gehörende neue Sachen entgegen einer Vereinbarung weggeräumt und unbefugt in die Schweiz gebracht haben, ohne dies dem Zoll zu melden. Er habe Büro und Wohnung aufgeben müssen, weil er vom 6. Juni 2002 bis zum 28. April 2003 eine Haftstrafe habe verbüssen müssen.