Er beantragte die Beschlagnahme und Sicherstellung der fraglichen Objekte sowie die Ausforschung jener Sachen, die beim Bruder der Beschuldigten in Deutschland verwahrt sein sollen, damit er gegen diesen an dessen Aufenthaltsort Strafantrag stellen könne. Er verwies auf eine in Kopie beigelegte Anzeige bei der Zolluntersuchungsstelle Samedan vom 25. Mai 2003, in welcher er die Beschlagnahme „unverzollten Fremdeigentums“ gemäss von ihm erstellter Inventurliste beantragt hatte. Die Zollverwaltung eröffnete ein Dossier in dieser Sache, das von der Staatsanwaltschaft Graubünden beigezogen wurde und verschiedene Dokumente enthält, die etwas Licht in die ganze Angelegenheit bringen.