A. 1. In einem Schreiben vom 30. Oktober 2003 an die Staatsanwaltschaft Graubünden beschuldigte A. X. die damals in C. ansässige deutsche Staatsangehörige Z., zu seinem beziehungsweise zum Nachteil einer X. GmbH einen Betrag von 800 € sowie Mobiliar, Schriftstücke, Fachliteratur, elektronische Datenträger u.a.m. im Wert von über 25'000 € unterschlagen zu haben. Er beantragte die Beschlagnahme und Sicherstellung der fraglichen Objekte sowie die Ausforschung jener Sachen, die beim Bruder der Beschuldigten in Deutschland verwahrt sein sollen, damit er gegen diesen an dessen Aufenthaltsort Strafantrag stellen könne.