Der Kreispräsident ermittelte als Lenkerin des Fahrzeuges Z. und führte das Vernehmlassungsverfahren durch. In ihrer Stellungnahme vom 1. März 2004 machte diese geltend, sie habe den Personenwagens auf dem Nachbargrundstück parkiert. Es könne aber durchaus sein, dass er 5 cm in den mit dem Amtsverbot belegten Parkplatz hinein geragt habe.