In der strafrechtlichen Beschwerde der X., Beschwerdeführerin, gegen die Einstellungsverfügung des Kreispräsidenten Oberengadin vom 17. März 2004, mitgeteilt am 22. März 2004, in Sachen gegen Z., Beschwerdegegnerin, betreffend Missachtung eines Amtsverbots, hat sich ergeben: 2