In seiner Stellungnahme vom 29. März 2004 beantragt der Kreispräsident Disentis die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolge. X. liess sich nicht vernehmen. Auf die Begründung der Anträge in den Rechtsschriften sowie auf die Erwägungen in der angefochtenen Verfügung wird, soweit erforderlich, im folgenden eingegangen. 3 Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung :