A. Am 19. Januar 2002 kam es auf der Kantonsstrasse von A. zu einem Verkehrsunfall, an dem X. und C. beteiligt waren. Der mit seinem Personenwagen in Richtung B. fahrende X. stiess in der unübersichtlichen Kurve bei der Örtlichkeit K. mit dem auf der Gegenfahrbahn herannahenden Fahrzeug von C. zusammen, wobei erheblicher Sachschaden entstand.