Wie dargelegt, können nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nur aussergewöhnliche Umstände einen Unterbruch des Kausalzusammenhangs bewirken. Wirft nun aber die Staatsanwaltschaft Y. mangelnde Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr vor und ereignet sich in diesem Zusammenhang ein Verkehrsunfall, ist nicht er- 6