X. erlitt bei diesem Verkehrsunfall einen Querbruch des Mittelphalanx- Knochens am 4. Finger der linken Hand. B. Am 7. Oktober 2003 stellte X. gegen Y. Strafantrag wegen Körperverletzung. Mit Verfügung vom 3. November 2003 eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden eine Strafuntersuchung gegen Y. wegen fahrlässiger Körperverletzung etc.