Dabei sei es zu einer seitlichen Kollision zwischen seinem Fahrzeug und dem rechts überholenden Kleinmotorrad gekommen. Demgegenüber macht X. geltend, er habe sein Kleinmotorrad vor dem Fussgängerstreifen angehalten, um zwei Fussgängern den Vortritt zu gewähren. Dabei will er einen Fuss auf den Boden gesetzt haben, um sich auf diese Weise abzustützen. Y. habe sich von hinten mit seinem Fahrzeug genähert und habe ihn seitlich gestreift. In der Folge habe er das Gleichgewicht verloren und sei zu Boden gestützt. Mitsamt seinem Roller sei er ein Stück weit vom Fahrzeug von Y. mitgezogen worden.