A. Am 1. Oktober 2003 kam es um 11.50 Uhr in A. auf der B.-Strasse, Höhe Geschäft C., zu einem Verkehrsunfall. Y. fuhr mit seinem Fahrzeug, einem Renault 19, Kennzeichen D., auf der B.-Strasse stadteinwärts. Beim Geschäft C. wollte er nach rechts abbiegen, um auf den Geschäftsparkplätzen anzuhalten. Gemäss seinen Angaben habe er den rechten Blinker betätigt. In diesem Augenblick habe ihn X. mit seinem Kleinmotorrad, Marke Honda, Kennzeichen E., rechts überholen wollen. Dabei sei es zu einer seitlichen Kollision zwischen seinem Fahrzeug und dem rechts überholenden Kleinmotorrad gekommen.