2. Die weiteren Erhebungen zeigten, dass die fraglichen Pakete von X. und ihrem Freund, E., stammten. In der Folge eröffnete die Staatsanwaltschaft Graubünden am 23. Januar 2003 gegen die vorgenannten Personen ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls. B. Mit von der Staatsanwaltschaft genehmigter Verfügung vom 7. Februar 2003 stellte der Untersuchungsrichter die Strafuntersuchung gegen X. und E. wegen des Verdachts des Diebstahls ein. In Ziffer 2 der Verfügung wurden die aufgelaufenen Verfahrenskosten bestehend aus einer Gebühr von Fr. 470.-- und Barauslagen von Fr. 93.--, total somit Fr. 563.--, X. auferlegt.