d) Hat der Kreispräsident nach dem Gesagten das Strafverfahren gegen Z. und A. wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung gemäss Art. 292 StGB im Ergebnis zu Recht eingestellt und erweisen sich die Beanstandungen betreffend den Verfahrensablauf als unbehelflich, so ist die Beschwerde von X. abzuweisen. 4. Für das Beschwerdeverfahren werden keine Kosten erhoben. 7 Demnach erkennt die Beschwerdekammer : 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Für das Beschwerdeverfahren werden keine Kosten erhoben. 3. Mitteilung an: __________