D. Gegen die Einstellung des Strafverfahrens liess X. mit Eingabe vom 23. Dezember 2003 Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Kantonsgerichts von Graubünden erheben. Ihre Rechtsbegehren lauten: „1. Der Entscheid des Kreispräsidenten Kreisamt 7242 Luzein vom 13. Dezember 2003 (Pr. Nr. 077-2003) betreffend Einstellung des Strafverfahrens Pr. Nr. 080-2003 sei aufzuheben; 2. Das Verfahren sei zur Fortsetzung der Untersuchung und Bestrafung der Beklagten gemäss Art.