C. Nachdem Z. und A. Gelegenheit erhalten hatten, sowohl zum Gesuch um Erlass eines Amtsbefehls wie auch betreffend Strafanzeige Stellung zu nehmen, wies der Kreispräsident Luzein das Gesuch um Erlass eines Amtsbefehls mit Entscheid vom 13. Dezember 2003, mitgeteilt am 15. Dezember 2003, ab und hob die provisorische Verfügung vom 17. November 2003 auf. Gleichzeitig stellte der Kreispräsident das Strafverfahren gegen Z. und A. ein.