Unter den gegebenen Umständen gab es folglich absolut keine Anzeichen dafür, dass es unter den Hunden Streit geben könnte und zu einem Angriff der Hündin „Zole“ auf die Jagdhündin „Nora“ kommen würde, bei dem erstere der Jagdhündin einen Teil des Behangs abbeissen würde. Der Beschwerdegegner musste sich daher in der konkreten Situation in keiner Weise veranlasst sehen, besondere Achtsamkeit zu üben oder irgendwelche Vorkehrungen zu treffen. Vielmehr erfolgte die Verletzung der Hündin „Nora“ durch „Zole“ derart unerwartet, dass C. nicht damit rechnen musste. War aber unter den gegeben Umständen für den 6