b) X. macht geltend, dass C. sorgfaltswidrig gehandelt habe, indem er seine Hündin „Zole“ auf Distanz an der langen Leine zu den andern Hunden gelassen habe. Überdies wendet er ein, es sei zu Unrecht nur auf die Aussagen von C. abgestellt worden, und beantragt die Einvernahme der beiden beteiligten 5