C. Am 2. Juni 2003 erliess der Kreispräsident Fünf Dörfer ein Strafmandat, mit dem er C. der Widerhandlung gegen Art. 18 Abs. 2 StPO schuldig sprach und ihn dafür mit einer Busse von Fr. 100.-- bestrafte. Gegen dieses Strafmandat liess C. Einsprache erheben, worauf die Sache zur Durchführung des ordentlichen Verfahrens an den Bezirksgerichtspräsidenten Landquart überwiesen wurde. D. Mit Verfügung vom 31. Oktober 2003, mitgeteilt am 26. November 2003, stellte der Bezirksgerichtsvizepräsident Landquart das Strafverfahren gegen C. ein.