Letztere schnappte zurück und biss der Jagdhündin einen Teil des Ohres ab. In der Folge erstattete X. bei der Staatsanwaltschaft Graubünden Strafanzeige gegen C.. B. Mit Kompetenzentscheid vom 16. Januar 2003 überwies die Staatsanwaltschaft Graubünden die Strafsache zur Verfolgung im Strafmandatsverfahren an den Kreispräsidenten Fünf Dörfer.