Wurde aber das Verfahren vor dem Kreispräsidenten Küblis nicht vorschriftsgemäss durchgeführt und erweist sich die Anklageverfügung in ihrer Aussage als widersprüchlich, so ist die Beschwerde von A. schon aus diesen Gründen gutzuheissen und die angefochtene Verfügung aufzuheben. Es erübrigt sich 4