A. Am 7. September 2003 reichte B. beim Kreisamt Küblis Klage gegen A. wegen Ehrverletzung im Sinne von Art. 173 ff. ein. Zur Begründung machte er geltend, A. habe anlässlich der Gerichtsverhandlung vor Bezirksgericht Prättigau/Davos vom 12. Juni 2003 behauptet, sie und ihr Sohn seien von ihm misshandelt worden, und er hätte ihre Schwester mit dem Motorrad ermorden wollen. In der Folge lud der Kreispräsident die Parteien auf den 24. Oktober 2003 zur Sühneverhandlung vor.