In der strafrechtlichen Beschwerde der A., Beschwerdeführerin, gegen die Anklageverfügung des Kreispräsidenten Küblis vom 2. Dezember 2003, mitgeteilt am 3. Dezember 2003, in Sachen des B., Beschwerdegegner, gegen die Beschwerdeführerin, betreffend Ehrverletzung, hat sich ergeben: 2