Im einen wie im anderen Fall kann der tragische Vorfall insofern auch nicht als adäquat kausale Folge einer Unterlassung der für den Teich verantwortlichen Personen gesehen werden. In jedem Fall aber kann es sich bei dem in einem Waldgebiet zu treffenden Sicherheitsmassnahmen nicht entscheidend anders verhalten als etwa bei der Verantwortlichkeit für Einrichtungen im Bereich des Strassenverkehrs oder - wie in der angefochtenen Verfügung erwähnt - auf Skipisten. Waldgebiete werden zu Erholungszwecken freiwillig aufgesucht und sind nie völlig ungefährlich.