d) Für jenen Personenkreis, mit welchem die Verantwortlichen beim besagten Teich zu rechnen hatten, muss diese Sicherungsvorkehrung als ausreichend angesehen werden. Der fragliche Teich befindet sich im F.-Wald, einem Waldgebiet oberhalb der Ortschaft E., in der südwestlichen Ecke einer Fläche mit Jungwuchs, rund 300 m von der östlich gelegenen Weidefläche G. entfernt, wo der Beschwerdeführer und seine Familie am besagten Tag ein Picknick machten. Das Gebiet ist auch über eine Forststrasse zugänglich, die am Teich vorbeiführt. Der Teich selbst dient ausschliesslich der Löschwasserversorgung.