Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass Zäune ohne Tor oder andere Passiermöglichkeit in einem freien Waldgebiet selten anzutreffen sind. Wer also an den Zaun gelangte, war zusätzlich gewarnt, weil mit der Einfriedung klar zu verstehen gegeben wurde, dass hier aus besonderen Gründen der frei zugängliche Waldbereich beschränkt wurde. Dabei lässt sich auch nicht behaupten, diese besonderen Gründe, mithin die Gefahr, welche vom Teich ausgeht, seien nicht erkennbar gewesen und die Absperrung habe auch nur als übertriebene Vorsichtsmassnahme aufgefasst werden können. Das Gefälle wie auch der Umstand, dass es sich um einen tiefen Teich handelte, waren erkennbar.