Es handelt sich mit anderen Worten um eine Gefahr, mit der bei Gewässern immer gerechnet werden muss und vor der denn auch regelmässig nicht speziell gewarnt wird. Im vorliegenden Fall wurde - wie nachstehend noch eingehend dargelegt wird - mit dem Zaun indes verhindert, dass sich diese Gefahr unversehens verwirklicht, womit in jedem Fall nicht von einer atypischen Gefahr gesprochen werden kann.