Wohl macht der Beschwerdeführer geltend, es sei durchaus möglich, dass nachträglich noch weitere Arbeiten am Löschteich ausgeführt worden seien. In diesem Zusammenhang nennt er insbesondere den Holzzaun, der seiner Auffassung nach vor weniger als acht Jahren montiert worden sein könnte. Für eine solche Annahme bestehen indes schlicht keine Indizien. Namentlich lässt sich nicht behaupten, aus der Fotodokumentation, auf welche der Beschwerdeführer verweist, ergäben sich entsprechende Anhaltspunkte. Im Gegenteil. Die auf den Fotos ersichtliche Verwitterung des Zauns spricht gegen eine solche Annahme.