könne. Ausserdem vermöge ein Zaun eine Warnung für Gefahren darzustellen, welche üblicherweise von einem stehenden Gewässer ausgingen. Für die heimtückische Gefahr, welche vom rutschigen, über den Weiherrand hinausreichenden Bodenbelag, der einen Ausstieg sozusagen ausschliesse, ausgehe, stelle dieser Zaun aber kein genügendes Warnsignal dar. Gerade Kinder im Alter des Verstorbenen, welche man ohne weiteres unbeobachtet zum Spielen in einen Wald lassen dürfe, seien besonders gefährdet. Sie seien in diesem Alter zwar fähig, die üblicherweise von einem solchen Teich ausgehende Gefahr zu erkennen.