Auch bezüglich der Frage, ob wegen dieser Plastikfolie Warntafeln hätten aufgestellt werden müssen oder ob dies zumindest bei solchen Bauten üblich sei, könne auf eine gutachterliche Abklärung nicht verzichtet werden. Aufgrund der enormen Gefahr, die von diesem mit einer Plastikfolie bedeckten Teichboden ausgehe, müsse allerdings bereits jetzt davon ausgegangen werden, dass entsprechende Hinweisschilder unbedingt anzubringen gewesen wären. Daran vermöge auch der Umstand, dass der Löschwasserteich mit einem Zaun umfriedet sei, nichts zu ändern. Zwar treffe es zu, dass von einem Zaun eine Signalwirkung ausgehen könne. Damit erfülle ein Zaun zwei Aufgaben.