D.1. Gegen diese Verfügung liess A. X., der Vater von B. X., am 2. Dezember 2003 Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Kantonsgerichts Graubünden erheben, wobei folgende Anträge gestellt wurden: 1. Die Einstellungsverfügung vom 11. November 2003 sei aufzuheben. 2. Die Staatsanwaltschaft sei zu verpflichten, die Strafuntersuchung in eingangs erwähnter Angelegenheit wieder aufzunehmen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 4