Im Laufe des Gesprächs, bei welchem A. nur Fragen gestellt haben soll, wurden von A. verschiedene Vermutungen über M. geäussert. Unter anderem wurde darüber gesprochen, ob die Beschwerdeführerin während der unterdessen geschiedenen Ehe Geld habe verschwinden lassen, Verhältnisse mit anderen Männern gepflegt habe und eine psychiatrische Behandlung benötigen würde.