gegen die Einstellungsverfügung des Kreispräsidenten Oberengadin vom 16. Januar 2003, mitgeteilt am 17. Januar 2003, in Sachen des C., Beklagter und Beschwerdegegner, vertreten durch Rechtsanwältin lic. iur. Charlotte Schucan-Albrecht, Chesa Planta, 7524 Zuoz, gegen die Klägerin und Beschwerdeführerin, betreffend Ehrverletzung, hat sich ergeben: 2