- dass der Beschwerdeführer des Weiteren geltend macht, die Bündner Justiz, Polizei und Staatsanwaltschaft seien schuldig an den kriminellen Handlungen und Vergehen der Nachbarn gegen ihn, da die genannten Institutionen dies fördern, unterstützen und rechtswidrige Urteile gegen ihn fällen würden und sie somit die jetzige Situation mitverursacht und folglich zu verantworten hätten,