des G., Beschwerdeführer, gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 21. Oktober 2003, mitgeteilt am 22. Oktober 2003, in Sachen gegen A., Beschwerdegegner, betreffend Störung des öffentlichen Verkehrs etc., wird nach Kenntnisnahme der Beschwerdeschrift und der Akten festgestellt und in Erwägung, - dass G. am 4. September 2001 beim Kreisamt Fünf Dörfer Strafklage gegen A. wegen Sachbeschädigung etc. einreichte, 2