A. gab anlässlich der polizeilichen Befragung entsprechend zu Protokoll, dass er sich zirka 45 Meter vor der Abzweigung E. befunden habe, als ein roter Geländewagen in die Strasse in Richtung F. eingebogen sei. In der Annahme, es handle sich dabei um einen „normalen“ Verkehrsteilnehmer, habe er seine Fahrt von 80- 5 90 km/h langsam auf 50-60 km/h verlangsamt. Erst danach sei er von der Tatsache überrascht worden, dass es sich beim eingebogenen Fahrzeug um einen „30er-Jeep“ handelte (vgl. act. 3).