C. Mit Strafmandat vom 19. September 2003, mitgeteilt am 3. Oktober 2003, sprach der Kreispräsident Ramosch A. der einfachen Verletzung von Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Ziff. 1 SVG schuldig und bestrafte ihn dafür mit einer Busse von Fr. 500.--. Das Verfahren gegen B. wurde mit derselben Verfügung eingestellt.