Um eine Auffahrkollision zu vermeiden, wich A. daher nach links auf die Gegenfahrbahn aus. Als er auf der Gegenfahrbahn den korrekt entgegenkommenden Personenwagen von G. bemerkte, versuchte er sofort wieder auf die rechte Fahrbahnhälfte zu gelangen. Dabei kollidierte A. frontal mit dem Fahrzeug von G. und touchierte den Geländewagen von B. hinten links. B. Mit Kompetenzentscheid der Staatsanwaltschaft Graubünden vom 28. Mai 2003 wurde die Sache dem Kreispräsidenten Ramosch zur Verfolgung im Strafmandatsverfahren überwiesen.