A. Am 27. April 2003 fuhr A. mit seinem Personenwagen auf der Strasse von C. her kommend bergwärts Richtung D.. Als er sich zirka 45 Meter vor der Abzweigung E. befand, bog von dort B. mit seinem roten Geländewagen in die Strasse ein, um Richtung F. zu fahren. A. verlangsamte daraufhin seine Fahrt, bemerkte jedoch nicht sofort, dass es sich beim Fahrzeug von B. um einen landwirtschaftlichen Motorkarren mit einer Höchstgeschwindigkeit von lediglich 30 km/h handelte. Als er dies schliesslich erkannte, war es gemäss seinen Angaben bereits zu spät, um anzuhalten. Um eine Auffahrkollision zu vermeiden, wich A. daher nach links auf die Gegenfahrbahn aus.