B. Mit Schreiben vom 19. Februar 2003 lud der Kreispräsident Fünf Dörfer A. sowie C. und B. zu einer Sühneverhandlung auf den 18. März 2003 vor. C. reichte daraufhin am 13. März 2003 eine Stellungnahme zu den gegen ihn und seinen Sohn erhobenen Vorwürfen ein. Insbesondere wies er darin auf die am 23. Januar 2003 zwischen ihm und A. vor dem Untersuchungsrichteramt Chur statt gefundene Konfronteinvernahme hin. A. habe sich anlässlich dieser Einvernahme bei ihm entschuldigt und er habe daraufhin den gegen A. gestellten Strafantrag wegen Körperverletzung und Tätlichkeiten zurückgezogen.