A. Am 27. Dezember 2002 reichte A. beim Kreisamt Fünf Dörfer eine Ehrverletzungsklage gegen B. und C. ein. Darin wurde Letzteren vorgeworfen, A. anlässlich eines Restaurantbesuchs am 30. September 2002 beleidigt und provoziert zu haben. B. habe A. einen Frevler genannt und zudem gesagt, er und sein Bruder hätten überall Wirtshausverbot. Am gleichen Abend kam es noch zu weiteren Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten, worauf C. gegen A. Strafantrag wegen Körperverletzung und Tätlichkeiten stellte.