Mit Verfügung vom 28. August 2003 wurde ihm diese Fristerstreckung gewährt. Mit Fax- Schreiben vom 15. September 2003 an das Kreisamt C. reichte A. eine Kopie des Einzahlungsbeleges betreffend den Kostenvorschuss ein. Darüber hinaus verkündete er, er könne die geforderte Sicherstellung erst auf den 15. Oktober 2003 leisten.