sem Untersuchungsergebnis etwas zu ändern vermöchten. Seit dem fraglichen Unfall sind rund vier Jahre vergangen, weshalb weitere Befragungen der nämlichen Zeugen oder die Befragung von zusätzlichen Personen nicht zur Klärung der bestehenden Widersprüche beitragen könnten. Bei diesem Beweisergebnis müsste im Falle einer Anklage mit einem Freispruch gerechnet werden. Die Staatsanwaltschaft Graubünden hat somit zu Recht die Strafuntersuchung gegen F. wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt.