Der Beschwerdeführer wiederum führte am Tag nach dem Unfall aus, F. habe instruiert, er solle zuerst am Verbindungsband halten und dann loslassen. Bei späteren Befragungen gab der Beschwerdeführer an, der Bergführer habe bemerkt, der Spass sei grösser, wenn die Teilnehmer die Arme strecken würden, jedoch sollte bei Angst festgehalten werden. F. seinerseits beteuerte hingegen, er habe ganz klar gesagt, es bestehe Verletzungsgefahr, wenn man sich beim Start an der Schlinge festhalte. Die Aussagen sind nach dem Gesagten in Bezug auf die Instruktion nicht klar.