B 35). J. berichtete als Zeuge (Einvernahme vom 13. Juni 2003), am Startplatz habe er eine Kurzanweisung erhalten, welche folgende drei Punkte beinhaltet habe:(a) der Übersetzende sollte sich von einem auf dem Boden befindlichen Brett abstossen, um Schwung zu bekommen, (b) der Übersetzende sollte sich mit beiden Händen an dem Seil festhalten, jedoch nicht zu weit oben wegen evtl. Verletzungsgefahr, (c) beim Landen sollten die Füsse nicht zu früh aufgesetzt werden (act. B 38, S. 2). F. erklärte am 5. November 2002, es sei immer so instruiert worden, dass man sich nach ein oder zwei Schritten nach hinten in die Gurten fallen lassen soll.