B 14, S. 3). Am 18. Februar 2003, somit rund drei Jahre nach dem Unfall, äusserte sich A. im Wesentlichen im gleichen Sinne (act. B 31, S. 3). G. erklärte am Tag des Unfalls, sie seien als Gruppe nicht speziell instruiert oder eingewiesen worden. Welche Anweisungen der Bergführer jedem Einzelnen gegeben habe, wisse er nicht, zumal er erst nach A. die Schlucht hätte überquerten sollen (act. 2.4). Als Zeuge befragt, bemerkte G. in diesem Zusammenhang hingegen, es sei gruppenweise vor Beginn der Überquerung instruiert worden. Es sei nicht angeordnet worden, sondern nur empfohlen worden, sich nicht an der Bandschlinge festzuhalten, sondern in ihr zu sitzen.