d) Der Beschwerdeführer rügt, die Instruktion des Bergführers habe lediglich dahingehend gelautet, kräftig abzustossen. Wie die Hände gehalten würden, sei für F. nicht relevant gewesen. Er habe gewusst, dass die meisten Teilnehmer automatisch an der Flachbandschlinge halten würden, was die ersten beiden Teilnehmer der Überquerung auch gemacht hätten. Der Bergführer habe danach nicht eingegriffen.