Wie bereits in BK 02/20 ausgeführt, entsprach im Weiteren die Art und Weise wie der Bergführer den Beschwerdeführer angeseilt hat dem zu diesem Zeitpunkt üblichen Sicherheitsstandart. Nach Darstellung des Experten konnte man vom Bergführer im Unfallzeitpunkt nicht erwarten, dass er - um eine Querlage des Karabiners zu vermeiden - einen Reepschnur-, Band- oder Seilring in die beiden Metallringe 8